SCHWEIZERISCHE HOCHSCHULKONFERENZ
CONFERENCE UNIVERSITAIRE SUISSE
CONFERENZA UNIVERSITARIA SVIZZERA
   Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Office fédéral de l'éducation et de la science
Ufficio federale dell'educazione e della scienza
Uffizi federal da scolaziun e scienza

Ausschreibung
Virtueller Campus Schweiz



2000 -2003

 

Ein Programm des Bundes
gemäss Universitätsförderungsgesetz von 1999
zur Förderung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien
in der Hochschullehre

Juli 2000

 

Impressum

Eingabe der Skizzen (Ausdruck und elektronische Version) bis am 16. Oktober 2000 bei:

Schweizerische Hochschulkonferenz
Sennweg 2
3012 Bern

Das offizielle Eingabeformular kann von der Web-Site www.virtualcampus.ch heruntergeladen werden.

Kontaktadressen

Schweizerische Hochschulkonferenz
Sennweg 2
3012 Bern

Dr. Hans-Martin Bürki
Fax 031 302 17 92
E-Mail: hans-martin.buerki@shk.ch
oder shk@shk.ch

http://www.shk.ch

Bundesamt für Bildung und Wissenschaft
Hallwylstrasse 4
3003 Bern

Dr. Franziska B. Marti
Fax 031 322 78 54
E-Mail: franziska.marti@bbw.admin.ch

http://www.admin.ch/bbw

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Effingerstrasse 27
3003 Bern

Prof. Dr. Beat Hotz-Hart
E-Mail: beat.hotz@bbt.admin.ch
Fax 01 632 11 90

ETH-Rat
Generalsekretariat
Häldeliweg 15
ETH-Zentrum
8092 Zürich

Dr. Christoph Grolimund
E-Mail: grolimund@ethrat.ch

Prof. Bernard Levrat
Präsident der Kommission
Virtueller Campus Schweiz

Department of Computer Science
University of Geneva
Rue General Dufour, 24
1211 Genève 4

Fax 022 705 77 80
E-Mail: Bernard.Levrat@cui.unige.ch
http://cuiwww.unige.ch/~levrat/

Prof. Peter Stucki
Präsident des Lenkungsausschusses
Virtueller Campus Schweiz

Dekanat WWE
Universität Zürich
Rämistrasse 71
8006 Zürich

Fax 01 634 49 63
E-Mail: stucki@ifi.unizh.ch

http://www.virtualcampus.ch

http://www.edutech.ch

 

Inhalt

1. Einleitung und Ausgangslage
2. Programminhalte
2.1 Ziele
2.2 Gliederung des Programmes
3. Organisation
4. Zeitplan für die 2. Ausschreibung
5. Finanzen
6. Informationen
7. Teilnahmebedingungen und Instruktionen für Antragsteller
8. Auswahlverfahren
9. Voraussetzungen und Selektionskriterien für Projekte

Verzeichnis der Abkürzungen

 

1. Einleitung und Ausgangslage

Neue Informations- und Kommunikationstechnologien haben zunehmend einen Einfluss auf unser Alltagsleben. Auch unser höheres Bildungswesen sollte der modernen Welt angepasst werden. Begriffe wie "Fernstudien", "Multimedia", "raum- und zeitunabhängiges, virtuelles, just in time sowie lebenslanges Lernen" haben eine neue Bedeutung erhalten oder Eingang in unser Vokabular gefunden. Eine der Schlüsselfragen an die heutige Informationsgesellschaft lautet: Wie können wir die Studierenden und Lehrenden dazu befähigen, Informationen effizient in Wissen und Fertigkeiten umzuwandeln? Antworten auf weitere wichtige Fragen drängen sich zudem auf: Welche Auswirkungen auf Lehr- und Lernmethoden sind von virtuellen Lehrangeboten generell zu erwarten? Wie fördert man beim virtuellen Lernen Interaktion und Kollaboration? Wie kann man zu selbständigem Lernen motivieren - genügen didaktisch, pädagogisch und ergonomisch optimierte Angebote? Wie sehen hier die Kosten-Nutzen-Relationen aus? Was kann und darf die Gesellschaft von einem Virtuellen Campus Schweiz mittel- und langfristig erwarten? Eignen sich alle Disziplinen für virtuelle Studiengänge? Wird durch die Lehr- und Lernformen eines Virtuellen Campus Schweiz niemand benachteiligt? Zudem sollten Lehrende und Lernende an den virtuellen Kursen Spass haben - dies könnte ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Etablierung eines nachhaltigen virtuellen Campus in der Schweiz sein.

Das im Hochschulbereich angesiedelte Programm "Virtueller Campus Schweiz" will einen Beitrag zur Beantwortung einiger der oben erwähnten Fragen und damit zur Förderung der "Informationsgesellschaft Schweiz" leisten. Konkret soll das Programm den Studierenden eine virtuelle Mobilität anbieten, die es ihnen ermöglicht, an Lernprozessen aktiv teilzunehmen. Das Programm fördert zu diesem Zweck Projekte, welche auf Internet besuchbare Kurse bzw. Unterrichtseinheiten hoher Qualität und wenn möglich für Lehrgänge mit grossen Studierendenzahlen entwickeln. Diese müssen in den entsprechenden Curricula der teilnehmenden Hochschulen verankert sein. Der Zusammenarbeit unter den Hochschulen, sowie der internationalen Einbettung der Projekte wird grosses Gewicht beigemessen. Jedes Projekt stellt durch eine interdisziplinäre Zusammensetzung sicher, dass nebst adaequatem Fachinhalt Pädagogik, Didaktik und Ergonomik nach heutigem internationalem state of the art angemessen berücksichtigt werden, um qualitativ hochstehende Produkte sicher zu stellen. Die zu einem erfolgreichen "Virtuellen Campus Schweiz" notwendigen idealen Rahmenbedingungen sollen in Form von Projekt übergreifenden Mandaten geschaffen werden. Dies betrifft vor allem pädagogische, didaktische, ergonomische, iuristische und ökonomische Themenkreise, die Entwicklung von gemeinsamen Werkzeugen auf stabilen Plattformen sowie die notwendigen Regelungen bezüglich eines Kreditpunktesystems.

 

Aufgrund der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000 - 2003 vom 25. November 1998 (http://www.admin.ch/bbw/bbtd/bbtdindex.html) hat das Parlament der Durchführung des Programmes Virtueller Campus Schweiz im Rahmen der projektgebundenen Beiträge zugestimmt. Das Programm stützt sich hauptsächlich auf den Vorschlag der Expertengruppe Hochschulstudium und neue Technologien (FU.NT = Formation universitaire et nouvelles technologies) der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK). Für den Virtuellen Campus Schweiz hat der Bund einen Betrag von 30 Millionen Franken an die kantonalen Universitäten vorgesehen. Die beiden ETH und die Fachhochschulen werden mit ihren eigenen Mitteln ebenfalls zur Entwicklung des Virtuellen Campus Schweiz beitragen.

 

2. Programminhalte

2.1 Ziele

Das Programm "Virtueller Campus Schweiz" fügt sich in einen Prozess mit dem Ziel ein, die "Informationsgesellschaft" zu fördern und die Bildung, besonders die Hochschulbildung, von den Möglichkeiten profitieren zu lassen, die es heute durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien gibt. Hier will das Programm den Studierenden eine virtuelle Mobilität anbieten, die es ihnen ermöglicht, an Lernprozessen aktiv teilzunehmen und Lehrangebote von anerkannter Qualität am Bildschirm zu verfolgen. Das konkrete Hauptziel des Programms besteht darin, per Internet verfügbare Unterrichtseinheiten für das Grund- und Hauptstudium - besonders für Lehrgänge mit grossen Studierendenzahlen - zu entwickeln. Das Programm unterstützt im universitären Bereich weder Kurse, die einem Mise-à-Niveau entsprechen noch solche, die Weiterbildung beinhalten. Um hingegen den spezifischen Bedürfnissen der Fachhochschulen Rechnung zu tragen, können diese auch Projekte der Weiterbildung, der Entwicklung und des Angebots von Dienstleistungen zur Didaktik und Methodik des Unterrichts im und mit dem virtuellen Lernraum sowie Mittel zum Aufbau von Zentren zur Medien didaktischen, technischen und ergonomischen Unterstützung beantragen.

Im einzelnen werden mit dem Programm besonders folgende Ziele angestrebt:

 

2.2 Gliederung des Programms

Projekte

Der Bund unterstützt eine gewisse Anzahl von Projekten während maximal drei Jahren mit Sondermassnahmen, damit die Ziele des Programms realisiert werden können. Die beiden ETH, die Fachhochschulen sowie allfällige private oder ausländische Partner sind ebenfalls eingeladen, am Programm Virtueller Campus Schweiz teilzunehmen, jedoch mit ihren eigenen Mitteln.

In der Regel soll jedes Projekt einen via Internet zu besuchenden Kurs realisieren und die Präsentation des Lehrmaterials, Übungen, Seminare oder praktische Arbeiten sowie Online- oder direkte Hilfe und Evaluationen (Selbstevaluation und Prüfungen) enthalten. Projekte für Unterrichtseinheiten mit grossen Studierendenzahlen sind speziell erwünscht. Die Kurse sollen Teil eines Lehrplans der involvierten Hochschulen sein.

Die Projekte stützen sich auf ein interdisziplinäres Team von Fachleuten der Lehre, der neuen Technologien, der Pädagogik und der zur Umsetzung notwendigen technischen Instrumente. Die Ziele und Inhalte der vorgeschlagenen Kurse sollen von allen an den Projekten Beteiligten festgelegt und die Frage der Anerkennung bzw. der Kreditpunkte in der eigenen Hochschule soll geklärt werden. Die Kurse werden erst nach Evaluation durch die Projektpartner zur Benutzung freigegeben. Die Module der Kurse werden in einer oder mehreren der interessierten Institutionen realisiert. Diese soll bzw. sollen die Leitung des Projektes durch eine kompetente und engagierte, zu mindestens 50 Prozent angestellte Person sicherstellen und über eine geeignete Infrastruktur und die Möglichkeit zum Testen der Module unter kontrollierten Lehrbedingungen verfügen.

Die Projekte des Virtuellen Campus Schweiz sollen sich von anderen Anstrengungen zur Verbesserung der Lehre durch die Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien dadurch unterscheiden, dass sie vollständige Kurse entwickeln, die auf dem Internet selbständig besucht werden können. So bereiten sie in Ergänzung zum bestehenden Angebot den Weg für Fernkurse und lebenslanges Lernen vor. Die Projekte des Virtuellen Campus Schweiz mit ihrem autonomen Charakter bieten sich für eine Diffusion über die Landes-grenzen hinaus an.

Mandate

Damit für den Virtuellen Campus Schweiz optimale Rahmenbedingungen entstehen, werden zudem Projekt übergreifende Mandate vergeben. Es sind dies Untersuchungen oder Studien zu Themen, die das ganze Programm betreffen. Mandate sind möglich zu juristischen (Urheberrechtsfragen, Datenschutz etc.), didaktischen und ergonomischen Themen, zu ökonomischen (Kosten-Nutzen-Relationen, Vermarktung von Produkten etc.) oder technischen Fragen (Edutech etc.) sowie im Zusammenhang mit einem für Fernkurse notwendigen Kreditpunktesystem und zu Anerkennungsfragen.

 

3. Organisation des Programms

Wie in der Botschaft dargestellt, wird die Durchführung des Virtuellen Campus Schweiz der zukünftigen Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) übertragen, beziehungsweise der Schweizerischen Hochschulkonferenz, solange die Universitätskonferenz noch nicht besteht.

Zur Vorbereitung und Durchführung des ganzen Programmes wurden zwei Gremien geschaffen: eine "Kommission Virtueller Campus Schweiz" und ein "Lenkungsausschuss Virtueller Campus Schweiz". Durch die Zweiteilung Kommission und Lenkungsausschuss wird sichergestellt, dass einerseits ein enger Kontakt zu den Universitäten und Hochschulen besteht, der unerlässlich ist für den Erfolg des Vorhabens, aber andererseits auch eine völlig unabhängige Beurteilung der Projekte durch anerkannte Experten stattfindet.

Die Struktur des Virtuellen Campus Schweiz ist im nachfolgenden Schema dargestellt.

Die Hauptaufgaben der im Schema genannten Institutionen und Gremien sind im einzelnen die Folgenden:

Die Programmverantwortung liegt bei der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK). Sie beschliesst auf Antrag des Lenkungsausschusses die aufgrund des Bundesbeschlusses zu finanzierenden Projekte und Mandate und genehmigt die vom Lenkungsausschuss erarbeiteten Finanzpläne.

Der Lenkungsausschuss (LA) ist für die Durchführung des Programmes verantwortlich. Er evaluiert und selektioniert die eingegangenen Skizzen und Gesuche und stellt die Anträge zur Finanzierung der einzelnen Projekte und allfälliger Mandate.

Die Geschäftsführung ist administrativ dem Sekretariat der SUK unterstellt. Sie ist für alle organisatorischen Fragen zuständig und überwacht insbesondere den Verlauf und den Stand des Programms insgesamt sowie der Projekte und Mandate. Sie organisiert im Auftrage des Lenkungsausschusses die inhaltliche und finanzielle Berichterstattung.

Die Kommission hat die Ausschreibung des Programmes vorbereitet. Sie stellt die Kontakte zu interessierten Kreisen aus Hochschulen, Kantonen, Bund und Wirtschaft sicher.

Die Fachhochschulen und die ETH sind vollständig in das Programm integriert. Sie sind im Lenkungsausschuss und in der Kommission angemessen vertreten.

Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) ist für das Controlling sowie das inhaltliche und finanzielle Reporting und die Revision zuständig. Es erlässt entsprechende Richtlinien und erstellt die Verfügungen.

Jährlich wird ein Fortschrittsbericht und eine finanzielle Berichterstattung verlangt. Der Jahresbericht 2002 wird nicht nur eine wichtige Funktion als Zwischenbericht für das Programm haben, sondern soll auch in die nächste Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie Eingang finden. Der Abschlussbericht soll als eine Grundlage für die dritte Phase dienen, eine Evaluation im Sinne einer Wirkungsanalyse enthalten und der SUK die Möglichkeit geben, Schlussfolgerungen aus dem Programm Virtueller Campus Schweiz zu ziehen und Empfehlungen an die bildungspolitischen Entscheidungsträger abzugeben. Eine öffentliche Abschlussveranstaltung ist vorgesehen.

 

Zeitplan für die 2. Ausschreibung

Nach einer ersten Ausschreibung können nun zum zweiten Mal Projektskizzen eingereicht werden. Der Lenkungsausschuss wird die Skizzen evaluieren und ausgewählte Antragsteller auffordern, ein ausführliches Gesuch einzureichen. Er wird aufgrund dieser Eingaben eine Priorisierung der eingereichten Projekte vornehmen. Gesuche von Fachhochschulen bzw. Gesuche mit Fachhochschulbeteiligung müssen auch vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie beurteilt und genehmigt werden. Der ETH-Rat entscheidet analog über ETH-Gesuche.

16. Oktober 2000

Einreichen der Projektskizzen

15. November 2000

Aufforderung an die ausgewählten Antragsteller, Gesuche einzureichen

20. Dezember 2000

Eingabe der Gesuche

22. Februar 2001

Entscheid der SUK über die zweite Tranche Projekte

 

5. Finanzen

Die in der Botschaft vorgesehenen Mittel (30 Millionen Franken) zur Finanzierung des Programmes sowie seiner Projekte und Mandate sind für die Universitäten reserviert. Projekte der Fachhochschulen oder mit Beteiligung der Fachhochschulen werden zu analogen Konditionen aus dem Fachhochschulkredit des Bundes unterstützt (BBT), Projekte der ETH oder mit Beteiligung der ETH durch den ETH-Rat. Die Gemeinkosten (Projekt übergreifend) von Projekten, an denen sich die Universitäten, die beiden ETH und/oder die Fachhochschulen beteiligen, werden zulasten des Programmes übernommen.
Projektantragsteller haben sich mit einem angemessenen Beitrag (mindestens 50%) an den Projekten zu beteiligen. Die Berechnung der Eigenleistungen wird in der Bundesratsverordnung (VO) zum Universitätsförderungsgesetz geregelt. Die Verordnung (UFV) ist zugänglich unter http://www.admin.ch/ch/d/sr/4/414.201.de.pdf und das Gesetz (UFG) unter http://www.admin.ch/ch/d/sr/4/414.20.de.pdf. Zur Genehmigung der Projekte eines Programmes durch die SUK muss das Einverständnis von allen anderen sich finanziell daran beteiligenden Förderorganisationen vorliegen.

Aufgrund der Ausschreibung vom Herbst 1999 wurde im Sommer 2000 eine erste Serie von 27 Projekten gestartet, 19 unter der Leitung einer Universität, eines unter der Leitung der ETH und sieben unter der Leitung einer Fachhochschule. Für die nun vorliegende zweite Ausschreibung stehen für eine weitere Serie von Projekten 10 Millionen Franken zur Verfügung, welche den kantonalen Universitäten zu Gute kommen sollen. Für Fachhochschulen und ETH stellen BBT und ETH-Rat weitere Mittel zur Verfügung.

3,4 Millionen Franken sind für die Mandate geplant.

Für die Administration des Programmes sind 1,6 Millionen Franken budgetiert (inklusive Kosten für Expertengruppen und deren personelle Unterstützung, Evaluationen, Expertisen, Berichte, Veranstaltungen etc.).

Die vorläufige Finanzplanung für die 30 Millionen Franken sieht folgendes vor:

 

2000

2001

2002

2003

Total

Projekte 1. Serie

2

5,5

4,5

3

15

Projekte 2. Serie

-

1,5

4

4,5

10

Mandate

0,6

0,65

1,1

1,05

3,4

Administration

0,4

0,35

0,4

0,45

1,6

Total

3

8

10

9

30

 

6. Informationen

Informationen sind auf dem Internet und bei den beteiligten Institutionen sowie den Präsidenten der Kommission und des Lenkungsausschusses Virtueller Campus Schweiz erhältlich (Adressen s. Impressum).

 

7. Teilnahmebedingungen und Instruktionen für Antragsteller

Alle Projektskizzen müssen von den geplanten Projektleitern bis zum 16. Oktober 2000 beim Sekretariat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (Sennweg 2, 3012 Bern) eingereicht werden. Jedes Projekt hat mindestens drei Hochschulpartner (inkl. Projektleiter), die den vorgesehenen Kurs entwickeln und in das Curriculum integrieren. Willkommen sind auch zusätzliche Partner aus Industrie und dem Ausland, die zum Nutzen des Projektes beitragen. Mittel aus dem Programm sind ausschliesslich für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von kantonalen Universitäten und für allgemeine (Projekt übergreifende) Kosten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern von ETH und Fachhochschulen reserviert. Für Projektpartner der ETH und der Fachhochschulen sind Bundesbeiträge durch den ETH-Rat und das BBT vorgesehen. Es soll hier nochmals ausdrücklich festgehalten werden, dass alle Projektpartner mindestens 50% Eigenleistung zu erbringen haben, wollen sie in den Genuss von Bundesbeiträgen kommen. Die Projektskizzen müssen Angaben über die Unterstützung durch alle beteiligten Hochschulen enthalten.

Die Projektskizzen von maximal 6 Seiten müssen auf englisch eingereicht werden (Druckexemplar und elektronische Version) und sollen folgende Angaben enthalten:

Das offizielle Eingabeformular kann von der Web-Site www.virtualcampus.ch heruntergeladen werden.

 

8. Auswahlverfahren

Alle Projektskizzen werden vom Lenkungsausschuss mit Berücksichtigung der nachfolgend beschriebenen Selektionskriterien und allgemeinen Bestimmungen evaluiert. Bei Bedarf zieht er Gutachter bei. Die Antragsteller der so ausgewählten Projektskizzen werden Mitte November 2000 aufgefordert, ein ausformuliertes Gesuch einzureichen. ETH-Rat und BBT beurteilen Gesuche der ETH resp. der FH bzw. deren Beteiligung. Die Details für diese zweite Etappe werden bei der Aufforderung zum Einreichen des Gesuches bekanntgegeben.

 

9. Voraussetzungen und Selektionskriterien für Projekte

Projekte sollen einen Beitrag zum Erreichen der in Kapitel 2.1 beschriebenen Ziele des Programms leisten und müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Bei der Evaluation der eingereichten Projektskizzen wird der Lenkungsausschuss zudem fol-gende Aspekte berücksichtigen:

Um den spezifischen Bedürfnissen der Fachhochschulen Rechnung zu tragen gilt für deren interne Projekte folgendes:

Aufgrund des gesetzlich verankerten dreifachen Leistungsauftrages und der damit verbundenen speziellen Ausrichtung sollen besondere Schwergewichte von Projekten mit den Fachhochschulen in folgenden Bereichen liegen:

 

Verzeichnis der Abkürzungen

BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

BBW Bundesamt für Bildung und Wissenschaft

ETH Eidgenössische Technische Hochschule

ETH-Rat Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschulen

FH Fachhochschulen

FU.NT Formation universitaire et nouvelles technologies =

Hochschulstudium und neue Technologien

LA Lenkungsausschuss

SHK Schweizerische Hochschulkonferenz (ab 1. 1. 2001: Schweizerische Universitätskonferenz)

SUK Schweizerische Universitätskonferenz

UFG Universitätsförderungsgesetz

UFV Verordnung zum Universitätsförderungsgesetz

 

4.7.2000 HMB/Mr